Als Betreuerin habe ich die Aufgabe, Menschen zu
vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind
oder unter psychischen Störungen leiden. Junge und Alte, Männer und Frauen,
Vermögende und Mittellose.
Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem
Leben oft nicht mehr zurecht:
Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich
oder versäumen Arzt- und Behördentermine.
Diese Menschen unterstütze ich – damit sie nicht an den Rand
der Gesellschaft geraten.
Ich eröffne Chancen, indem ich
-
Menschen aus
hoffnungslosen Situationen heraushelfe,
-
funktionierende
Netzwerke aufbaue,
-
Potenziale wecken
und Ressourcen nutzbar mache,
-
Wege zur
finanziellen Absicherung und Entschuldung aufzeige.
Zur Betreuung gehört nicht: pflegerische
Tätigkeit, Fahrdienst, Haushaltshilfe, Einkaufen oder das Plauderstündchen am
Nachmittag.
Als Verfahrenspflegerin habe ich die
Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht oder vor dem
Familiengericht (in kindschaftsrechtlichen Verfahren) die Interessen
des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen,
Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Die Verfahrenspflegerin soll dem Betroffenen erläutern, wie das
gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des
Gerichtes erläutern. Auch soll sie Wünsche des Betroffenen an das
Gericht übermitteln und kann darauf achten, ob alle möglichen
freiwilligen Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft sind.
- Öffnungszeiten des Büros:
Montag bis
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)
- Telefon
- 0 64 51 - 24 00 68
- Fax
- 0 64 51 - 23 09 58
- Büroadresse
- Bergstr. 29, 35066 Frankenberg
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35055 Frankenberg
- E-Mail
- betreuungen @
martina-flohr.de
- Verantwortlich für
den Inhalt
- Dipl.-Päd. Martina Flohr
- USt.-ID-Nr.
-
DE257927753
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