Betreuungsbüro Martina L. Flohr
   
Rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften

 


Als Betreuerin habe ich die Aufgabe, Menschen zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Junge und Alte, Männer und Frauen, Vermögende und Mittellose.
Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht:
Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine.

Diese Menschen unterstütze ich – damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten.

Ich eröffne Chancen, indem ich

  • Menschen aus hoffnungslosen Situationen heraushelfe,

  • funktionierende Netzwerke aufbaue,

  • Potenziale wecken und Ressourcen nutzbar mache,

  • Wege zur finanziellen Absicherung und Entschuldung aufzeige.

Zur Betreuung gehört nicht: pflegerische Tätigkeit, Fahrdienst, Haushaltshilfe, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag.
 

Als Verfahrenspflegerin habe ich die Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht oder vor dem Familiengericht (in kindschaftsrechtlichen Verfahren) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Die Verfahrenspflegerin soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll sie Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln und kann darauf achten, ob alle möglichen freiwilligen Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft sind.
 

Öffnungszeiten des Büros:
        
 Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)
 
Telefon
0 64 51 - 24 00 68
Fax
0 64 51 - 23 09 58
Büroadresse
Bergstr. 29, 35066 Frankenberg
Postanschrift
Postfach 1164, 35055 Frankenberg
E-Mail
m.flohr @ betreuungsbuero-flohr.de
 
Verantwortlich für den Inhalt
Dipl.-Päd. Martina Flohr
USt.-ID-Nr.
DE257927753


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Copyright © 2019 Betreuungsbüro Flohr   Stand: 01. Mai 2019